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   VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05 (V)   

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VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05 (V) (https://dejure.org/2005,58992)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.06.2005 - 23 LG 765/05 (V) (https://dejure.org/2005,58992)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 23 LG 765/05 (V) (https://dejure.org/2005,58992)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 10.06.2005 - 22 TH 1496/05

    Personalinformationssystem; Beteiligungszuständigkeit; Personalrat

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    In den Beschwerdeentscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 10.06.2005 (Aktenzeichen 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05 und 22 TH 1997/05) seien die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, auf welche sich der Antragsteller berufe, abgeändert und die Anträge der örtlichen Personalräte abgelehnt worden.

    Soweit der Fachsenat für Personalvertretungssachen Land des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Beschlüssen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) die Ansicht vertritt, dass sich in dem vorliegenden Fall die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats beim HMdluS mit hoher Wahrscheinlichkeit erweisen werde, vermag dem die erkennende Kammer nicht zu folgen.

    Hinzu kommt vorliegend, dass der Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Entscheidungen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) eine besondere Dringlichkeit nicht einmal ansatzweise dargetan hat.

    Damit wäre auch das Problem gelöst, dass die Hessische Landesregierung keine verantwortliche Stelle im Sinne des Hessischen Datenschutzgesetzes ist und auch keine im Sinne der EG-Datenschutzrichtlinie sein kann, wie dies der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschlüssen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) wohl meint.

    Unabhängig von diesem ansatzweisen Vorschlag einer möglichen praktischen Vorgehensweise und der Meinung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, dass nur die Zuständigkeit seines Hauptpersonalrats gegeben sei, ist in dem vorliegenden Verfahren jedoch - entgegen den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 10.06.2005, Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05 - auch über die Umsetzung des Rollenkonzeptes aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport -Landespolizeipräsidium - vom 14.12.2004 (Az. 21m22.07 UPL SAP-HR Polizei) ü-ber die eigentliche Einführung des Systems hinaus eine Entscheidung durch den einzelnen Dienststellenleiter zu treffen, welches zumindest ein Beteiligungsrecht des örtlichen Personalrats nach § 81 Abs. 1 HPVG auslöst.

  • VGH Hessen, 10.06.2005 - 22 TH 1497/05
    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Soweit der Fachsenat für Personalvertretungssachen Land des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Beschlüssen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) die Ansicht vertritt, dass sich in dem vorliegenden Fall die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats beim HMdluS mit hoher Wahrscheinlichkeit erweisen werde, vermag dem die erkennende Kammer nicht zu folgen.

    Hinzu kommt vorliegend, dass der Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in den Entscheidungen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) eine besondere Dringlichkeit nicht einmal ansatzweise dargetan hat.

    Damit wäre auch das Problem gelöst, dass die Hessische Landesregierung keine verantwortliche Stelle im Sinne des Hessischen Datenschutzgesetzes ist und auch keine im Sinne der EG-Datenschutzrichtlinie sein kann, wie dies der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschlüssen vom 10.06.2005 (Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05) wohl meint.

    Unabhängig von diesem ansatzweisen Vorschlag einer möglichen praktischen Vorgehensweise und der Meinung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, dass nur die Zuständigkeit seines Hauptpersonalrats gegeben sei, ist in dem vorliegenden Verfahren jedoch - entgegen den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 10.06.2005, Az. 22 TH 1498/05; 22 TH 1496/05; 22 TH 1497/05 - auch über die Umsetzung des Rollenkonzeptes aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport -Landespolizeipräsidium - vom 14.12.2004 (Az. 21m22.07 UPL SAP-HR Polizei) ü-ber die eigentliche Einführung des Systems hinaus eine Entscheidung durch den einzelnen Dienststellenleiter zu treffen, welches zumindest ein Beteiligungsrecht des örtlichen Personalrats nach § 81 Abs. 1 HPVG auslöst.

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Satz 2 von Absatz 6 des § 83 HPVG wurde erst später im Jahre 1990 angefügt, wie in den Beschlüssen vom 23.05.2005 (Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485) ausführlich dargelegt, auf welche insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird.

    Denn in diesem Fall bleibt es zumindest bei der Ressortverantwortlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 HDSG, auch wenn die nachträglich eingeführte Verweisung - wie in den früheren Entscheidungen dargelegt - bereits sinnentstellend ist (vgl. Beschlüsse vom 23.05.2005, Az. 23 LG 564/05, 23 LG 511/05 und 23 LG 485).

  • VGH Hessen, 28.09.2004 - 22 TH 2774/04

    Schnellbrief zur Übertragung der Wochenarbeitszeit verletzt keine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass der Fachsenat ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Berufsrichter entscheiden dürfe, wenn die Entscheidung sofort ergehen müsse und die Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei (siehe letztmals Beschluss vom 28.09.2004, Az.: 22 TH 2774/04).

    Hinzu kommt, dass der Fachsenat für Personalvertretungssachen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in einem anders gelagerten Fall, in welchem die Landesregierung ebenfalls eine allgemeine Regelung für die gesamte Landesverwaltung beschlossen hat (vgl. Beschluss vom 28.09.2004, Az.: 22 TH 2774/04), ausdrücklich dargelegt hat, dass, obwohl es insoweit keine gesonderte Zuständigkeitsregelung in § 83 HPVG gibt, für die Frage der Dienstzeit gerade nicht der Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, sondern der Personalrat der jeweils umsetzenden Dienststelle "aktiv legitimiert" ist.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Diese Regelung ist Ausfluss des Urteils des 1 , Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Insoweit weicht der Senat jedoch von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab, welches mit Beschluss vom 28.08.1991 ( Az.: 7 ABR 72/90 ) festgestellt hat, dass eine einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren auch im Falle der Dringlichkeit ohne mündliche Anhörung der Beteiligten nur unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch die vollbesetzte Kammer - mithin vorliegend den vollbesetzten Senat - ergehen kann.
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Dem lag die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes (Urteil vom 30.04.1986, Az.: P.St. 1023, StAnz. 1986 S. 1089) zugrunde, welche wesentliche Bestimmungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Selbst wenn man bei dringenden Fällen im Sinne des § 944 ZPO anderer Auffassung sein sollte, hätte vorliegend der Vorsitzende alleine anstelle des gesamten Spruchkörpers entscheiden müssen (so VGH Mannheim, Beschluss vom 24.02.2005, Az. PL 15 S 434/05 unter Bezug auf den BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBI 1991 S. 118; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2003, Az. 18 MP 7/03).
  • OVG Brandenburg, 21.11.2001 - 6 B 272/01

    Anspruch auf Übernahme von Schulungskosten; Entsprechende Anwendung des § 944 ZPO

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Anders jedoch als nach § 944 ZPO , wonach in derart dringenden Fällen im Urteilsverfahren der Vorsitzende allein entscheidet, hat die Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren auch dann unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter zu ergehen, wenn sie wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung getroffen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 28.08.1991, Az.: 7 BR 72/90, mit weiteren Fundstellennachweisen; ebenso OVG Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2001 ,Az. 6 B 272/01).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 18 MP 7/03

    Einstweilige Verfügung; Neustruktur; Organisationsplan; Personalrat;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 765/05
    Selbst wenn man bei dringenden Fällen im Sinne des § 944 ZPO anderer Auffassung sein sollte, hätte vorliegend der Vorsitzende alleine anstelle des gesamten Spruchkörpers entscheiden müssen (so VGH Mannheim, Beschluss vom 24.02.2005, Az. PL 15 S 434/05 unter Bezug auf den BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBI 1991 S. 118; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2003, Az. 18 MP 7/03).
  • VG Wiesbaden, 04.10.2004 - 23 L 2121/04

    Beteiligung des (Haupt-)Personalrates bei Einführung von SAP R/3 HR

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsrechten des örtlichen

  • VG Wiesbaden, 27.06.2005 - 23 LG 766/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte Bezug genommen, welche neben der Gerichtsakte 23 LG 765/05 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gemacht worden ist.
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